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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Becon GmbH, Gerlingen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen oder Geschäftsbeziehungen zwischen der Becon GmbH und den Krankenhäusern, Krankenhausverbünden, Einrichtungen und Trägern (nachfolgend: Kunden) sowie mit Pflegekräften und Lieferanten. Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Becon GmbH vor, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
 

2. Vertragsschluss

Die Preise für die Dienstleistungen von Becon sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Vertrag zwischen der Becon GmbH und dem Kunden wird jeweils individuell zwischen der Becon GmbH und dem Kunden abgeschlossen. Der Vertrag regelt auch die Modalitäten hinsichtlich der anfallenden Gebühren für die Dienstleistungen von Becon. Der Vertrag regelt ferner, dass die Voraussetzung für die Dienstleistung bei den zu vermittelnden Pflegekräften das Sprachniveau B1 entsprechend der aktuell jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen ist. Dies wird von der Becon GmbH gewährleistet. Das Sprachniveau wird i.d.R. im Heimatland der Pflegekraft in Sprachschulen erworben, die von Kooperationspartnern der Becon GmbH betrieben werden.
Die vermittelten Pflegekräfte bekommen von den Kunden von Becon Einstellungszusagen bzw. Arbeitsverträge nach jeweils gültigem deutschem Recht.


3. Faire Anwerbung Pflege

  1. Die Becon GmbH bekennt sich bei ihrer Arbeit zu folgenden, international gültigen Regeln und Normen und erwartet von ihren Kunden, dass diese sich ebenfalls dazu bekennen:
  2. Von den Pflegekräften werden durch Becon keinerlei Vermittlungskosten erhoben.
  3. Die Kunden verpflichten sich, ein Integrationsmanagementkonzept zu implementieren und anzuwenden. Bei Bedarf bietet Becon hier Unterstützung an. Das Konzept umfasst diese Punkte:
    - Vorwort / Einleitung
    - Vorbereitungen nach der Anwerbung
    - Unterstützung beim Relocation Management
    - Integrationsmanagement etablieren
    - Patenschaften und Mentoring
    - Anerkennungsprozess organisieren
    - Einarbeitung anpassen
    - Teambuilding begleiten
    - Kompetenzen erweitern
    - Konflikte auffangen
    - Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
    - Mit Kündigung und Abwerbung umgehen
  4. Das „Employer Pays“-Prinzip gilt sowohl für die Becon GmbH wie auch für ihre Kunden. Unter Employer-Pays-Prinzip versteht man eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dass bei einem Vermittlungsprozess keine zur Vermittlung zugehörigen Kosten durch den Arbeitnehmenden übernommen werden müssen. Dieses Prinzip findet eine breite internationale Anerkennung und wird insbesondere durch die International Labor Organisation (ILO) unterstützt. Genaueres zum Employer Pays Prinzip und was zugehörige Kosten sind finden sich auch hier: https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_protect/---protrav/---migrant/documents/publication/wcms_536755.pdf


4. Wechsel

Die Becon GmbH und ihre Kunden vereinbaren in den jeweils individuellen Verträgen grundsätzlich, dass sowohl die vermittelte Pflegekraft wie auch das Krankenhaus/die Einrichtung von der Vermittlung im Rahmen der gültigen gesetzlichen Vorschriften zurücktreten können. Die Becon GmbH verpflichtet sich in diesen Fällen, die Pflegekraft zu einem anderen Arbeitgeber zu vermitteln und dem Krankenhaus/der Einrichtung eine andere Pflegekraft zu vermitteln.


5. Relocation

Die Becon GmbH verpflichtet sich, gemeinsam mit dem Arbeitgeber der Pflegekraft, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Pflegekraft in ihrer neuen Arbeitsumgebung in jeder Hinsicht integrieren kann und unterstützt sie nach Absprache mit dem Arbeitgeber und zu den im jeweiligen Vermittlungsvertrag mit dem Arbeitgeber geregelten Bedingungen bei Behördengängen, Visaangelegenheiten, im Anerkennungsprozess usw. usf. – sog. Relocation.


6. Zahlungen, Zahlungsverzug

6.1. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei früheren Zahlungen wird kein Skonto gewährt. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei der Becon GmbH oder dem von ihr beauftragten Unternehmen  eingeht.

6.2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Becon GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basissatz zu fordern (§§ 247, 288 BGB).


7. Datenschutz

7.1. Die Becon GmbH beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und geht mit den persönlichen Daten der Kunden vertraulich um. Es wird darauf hingewiesen, dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten verarbeitet und gespeichert werden.

7.2. Beim Zustandekommen eines Vertrags zwischen der Becon GmbH und einem Kunden  ist der Kunde mit der EDV-Verwertung seiner im Vertrag angegebenen Daten einverstanden, soweit dieses für die Auftragsabwicklung notwendig und gesetzlich zulässig ist.

7.3. Die Becon GmbH ist berechtigt, Dritte bei Verzug mit der Beitreibung der Forderung zu beauftragen und alle hierfür erforderlichen Daten an die Beauftragten weiterzugeben. Darüber hinaus verpflichtet sich die Becon GmbH, die Daten zu keinen anderen Zwecken weiterzugeben.


8. Haftung

8.1. Die Becon GmbH haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Becon GmbH nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vereinbarte Vermittlungsgebühr. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.


9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Die Vertragsverhältnisse der Becon GmbH unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand für Vereinbarungen mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Stuttgart.


10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sei, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.